Schulordnung und Verhaltensvereinbarungen

Alle Personenbezeichnungen gelten auch in ihrer weiblichen Form!

Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele Menschen gemeinsam leben und arbeiten. Wir wollen das Zusammenleben und  – arbeiten für alle erleichtern und die Sicherheit aller  gewährleisten. Daher halten wir uns an folgende Vereinbarungen:

Mein Verhalten

  • Ich grüße freundlich.
  • Ich achte auf meine Wortwahl und vermeide Auseinandersetzungen.
  • Ich respektiere meine Mitschüler so, wie sie sind und beleidige niemanden.
  • Aus hygienischen Gründen und aus Gründen der Sicherheit trage ich Hausschuhe.
  • Ich trage gepflegte Kleidung: Unterwäsche ist nicht zu sehen, Bauch ist bedeckt, Hose oder Rock reicht mindestens bis Mitte des Oberschenkels 
  • Kaugummis bleiben zu Hause.
  • Ich behandle Schuleinrichtungen und fremdes Eigentum schonend. Mutwillig verursachte Schäden müssen meine Eltern bezahlen bzw. ersetzen.
  • Ich achte auf Pünktlichkeit, Ordnung und Sauberkeit.
  • Auf dem gesamten Schulgelände schiebe ich mein Fahrrad / Skateboard, Roller etc. zur Sicherheit aller.
  • Das Schulgelände ist nach Unterrichtsschluss zu verlassen.

Unterricht und Pause

  • Ich habe alle nötigen Arbeitsmittel bei mir.
  • 5 Minuten vor dem Läuten halte ich mich in der Klasse auf, bei Unterrichtsbeginn sitze ich auf meinem Platz. Am Ende des Unterrichts räume ich meinen Arbeitsbereich auf und helfe, die Klasse sauber zu halten.
  • In der 5-Minuten-Pause bereite ich mich auf die nächste Stunde vor.
  • Ich esse und trinke nur in den Pausen.
  • Im Lernbereich mache ich meine Hausübung bzw. lerne ich für bevorstehende Prüfungen.
  • Ich benutze den Getränkeautomaten nur zu den angegebenen Zeiten (große Pause, Mittagspause)
  • In der Mittagspause zeige ich gute Tischmanieren. Meinen Essplatz mache ich vor dem Verlassen des Speiseraumes sauber.
  • Der Klassensprecher informiert die Direktion, falls 10 Minuten nach Stundenbeginn noch immer keine Lehrkraft in der Klasse ist.
  • Ich verlasse das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrperson.
  • Wenn ich krank bin und nicht zur Schule kommen kann, informieren meine Eltern bis spätestens 8.15 Uhr die Schule. Unentschuldigtes Fernbleiben stellt eine Schulpflichtverletzung dar und muss der Behörde gemeldet werden!

Handy- und IPad-Regelung

  • Handys und andere elektronische Geräte dürfen den Unterricht nicht stören.
  • Handys sind also während der Unterrichtszeit ausgeschaltet und idealerweise im Spind.
  • Handy oder IPad werden NUR nach Anordnung der Lehrkraft benutzt und ausschließlich für Unterrichtszwecke verwendet.Das heißt, auch in den Pausen KEINE Verwendung!
  • Ich bin für mein IPad verantwortlich und gehe sorgsam damit um.
  • Fremde Geräte sind TABU für mich!
  • Für den Umgang und die Verwendung des IPads haben wir eigene Vereinbarungen. 

Die Schule übernimmt keinerlei Verantwortung im Falle des Verlustes oder einer Beschädigung. Bei Nichteinhaltung wird das Gerät von der Lehrkraft abgenommen und bis zur Abholung durch den Erziehungsberechtigten in der Direktion verwahrt.

Konsequenzen bei Fehlverhalten

Stufe 1: Ermahnung
Stufe 2: Information der Eltern, Gespräch Lehrer –  Schüler + Dokumentation
Stufe 3: Gespräch Lehrer – Schüler –  Eltern – Direktorin + Dokumentation; Beratungslehrerin ist informiert bzw. beim Gespräch dabei
Stufe 4: schriftliche Verwarnung, Unterschrift von Eltern, Kind, Direktorin. Die  Bildungsdirektion wird informiert
Stufe 5: Meldung an die Bildungsdirektion und weitere Konsequenzen wie Einschalten der Jugendwohlfahrt oder vorübergehender Ausschluss vom Unterricht

Je nach Fehlverhalten wird in der Klassenkonferenz über eine Verhaltensnote diskutiert und abgestimmt. Außerdem kann ein Schüler je nach Verstoß zusätzliche Lernaufträge erhalten und zu gemeinschaftsdienlichen Arbeiten verpflichtet werden. Dies können sein:

  • Selbstständiges Nachholen versäumter Inhalte
  • Sich schriftlich mit mutwilligen Verstößen auseinandersetzen
  • Sozialdienste am Ende des Unterrichtstages 
  • Ausschluss aus der Mittagspause

ALLE Schulpartner, das sind Schüler, Lehrer und Eltern, sind eingeladen dazu beizutragen, unser gemeinsames Leben und Arbeiten angenehm und zielführend zu gestalten.

Wir SCHÜLER bemühen uns, den Unterricht durch unser gesamtes Verhalten aktiv zu unterstützen. Wir respektieren das Recht jeden Schülers auf ungestörten Unterricht und das Recht jeden Lehrers, ungestört unterrichten zu können. Wir halten uns an oben genannte Verhaltensvereinbarungen und akzeptieren die möglichen Konsequenzen im Falle der Nichteinhaltung.

Wir LEHRER sind die Bildungsexperten an unserer Schule. Wir wissen, dass Lernen stark emotional beeinflusst wird. Daher verpflichten wir uns, eine positive Lernatmosphäre zu schaffen und Lernprozesse so zu gestalten, dass unsere Schüler eigenverantwortlich das Verlangte bewältigen können. Wir unterstützen das Elternhaus in erzieherischen und schulischen Fragen.

Wir ELTERN sind grundsätzlich für die Erziehung unserer Kinder verantwortlich und schaffen die Basis für grundlegende Kompetenzen im schulischen Bereich. Wir unterstützen die Eigenverantwortung unserer Kinder. Je intensiver die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule, desto bessere Erfolgsaussichten haben unsere Kinder.

Diese Schulordnung tritt mit Beschluss des Schulforums vom 26.9.2023 mit 27.9.2023 in Kraft.